Baurechtsgrund (Pacht) der Gemeinde Wien mit Abbruchobjekt*
Das Althaus ist nicht bewohnbar! Kein Eigengrund!
Dieses Grundstück befindet sich in der Ziegelhofstraße nahe der Breitenleerstraße. Das Grundstück hat eine Breite von 15 m.
Gemäß grober Überschlagsrechnung können auf dem Grundstück zwei Gebäude mit gesamt rund 700m² Wohnfläche errichtet werden (keine Gewähr)
Es handelt sich um einen Baurechtsgrund (Pacht) der Stadt Wien mit Vorkaufsrecht für die Stadt Wien.
Für weiterführende Unterlagen stellen Sie hier bitte eine unverbindliche Anfrage.
*Gemäß § 60 Abs 1 lit d der Wiener Bauordnung ist der Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, unter anderem, nur dann zu bewilligen, wenn an dessen Erhaltung aufgrund der Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht.
Stadtrand/Ortsrand, Siedlungsgebiet